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Version: 2.4.0

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://kern-ux.de/ veröffentlichte Webanwendung „KERN" im Auftrag von

Land Schleswig-Holstein vertreten durch
Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein
Staatskanzlei – Zentrales IT-Management

und

Freie und Hansestadt Hamburg
Amt für IT und Digitalisierung, Senatskanzlei Hamburg (ITD).

Das Land Schleswig-Holstein ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) Schleswig-Holsteins sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Als Träger öffentlicher Gewalt im Sinne von Paragraph 2 des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sind wir als Freie und Hansestadt Hamburg bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des HmbBGG sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durch Dataport AöR im Januar 2026 vorgenommenen Bewertung nach den Anforderungen der EN 301 549 Version 3.2.1 und der BITV 2.0 in Bezug auf den Paragraph 4.

Aufgrund der Überprüfung ist die Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Mängel teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache

Die Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache sind nicht vorhanden. Geplant ist die Bereitstellung der Informationen zu den wesentlichen Inhalten und Hinweise zur Navigation im zweiten Quartal 2026.

6.2.2.1 Visuell unterscheidbare Anzeige von Textnachrichten

Die Autorenschaft im Bereich des Chatbots ist für Screenreader-Nutzende nicht wahrnehmbar.

9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte

Es werden an mehreren Stellen Icons/Grafiken eingesetzt, die einen nicht verständlichen Alternativtext für den Screenreader ausgeben (z. B. „chevron_right")

9.1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken

Die Bild-Alternativtexte doppeln sich zum Teil mit den zugehörigen Texten.

9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften

Es gibt mehrere Überschriften im Bereich „Datenschutz", die optisch aber nicht programmatisch als Headline ausgezeichnet sind.

9.1.3.1c HTML-Strukturelemente für Zitate

Zur Hervorhebung in Antworten des Chatbots wird das HTML-Strukturelement blockquote verwendet, obwohl kein Zitat vorliegt.

9.1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar

Beschriftungen und Zusatzinformationen sind teilweise nicht mit den zugehörigen Formularelementen verknüpft und werden so vom Screenreader bei Fokus nicht korrekt ausgegeben.

9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend

  • Im Bereich des Chatbots ist der Textkontrast für Uhrzeitangaben im Chatverlauf und für den Platzhaltertext im Eingabefeld mit 3,1:1 zu gering.

9.1.4.4 Text auf 200 % vergrößerbar

Bei höheren Zoomstufen werden am oberen Rand des Chatbots Inhalte abgeschnitten.

9.1.4.11 Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend

  • In der mobilen Ansicht steht der blaue Feedback-Button auf einem lilafarbigen Hintergrund und ist somit nicht gut wahrnehmbar.
  • Beim Chatbot gibt es mehrere Elemente wie z.B. den Ladezustand, die ein zu geringes Kontrastverhältnis aufweisen

9.2.1.1 Ohne Maus nutzbar

  • Bei Screenreadernutzung kann das Versionsmenü im Header der Webseite nicht per Tastatur geöffnet werden.
  • Chatbot-Nachrichten sind per Tastatur nicht intuitiv erreichbar. Das ist insbesondere für Screenreader-Nutzende eine erhebliche Barriere.
  • Das Chatbot-Fenster lässt sich aktuell nicht mit ESC schließen.

9.2.2.2 Bewegte Inhalte abschaltbar

Die Ansicht im Chatbot scrollt automatisch und dynamisch zu neuen Antworten des Bots, noch während diese generiert werden. Das stört den Lesefluss und kann dazu führen, dass Nutzende die Orientierung verlieren.

9.2.4.1 Bereiche überspringbar

Der Feedback- und der Chatbot-Bereich sind keiner Landmark/Sprungmarke zugehörig und können somit von einem Screenreader nicht direkt angesteuert werden.

9.2.4.3 Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung

Im Bereich des Chatbots werden Elemente per Tastatur angesteuert, obwohl diese nicht sichtbar sind. Zudem entspricht die Reihenfolge wie Elemente per Tastatur angesteuert werden nicht immer der optischen Darstellung.

9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte

Linktexte sind teilweise nicht aussagekräftig benannt.

9.2.4.6 Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen

Die Chatbot-Schaltflächenbeschriftung „Vollbild aktivieren“ ist irreführend. Das Chatfenster wird lediglich vergrößert, eine Vollbildansicht liegt jedoch nicht vor.

9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich

Es fehlt ein sichtbarer Fokus am Feedback-Button.

9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar

  • Im Feedback-Bereich wird einem Screenreader nicht vermittelt, dass sich ein Modaldialog öffnet. Hier werden teilweise auch ausgeblendete Inhalte wiedergegeben.
  • Es werden keine Meldungen ausgegeben, wenn Nachrichten von Nutzenden erfolgreich abgesendet wurden oder neue Antworten des Chatbots eintreffen. Screenreader können zudem den Ladezustand nicht ermitteln.

11.4.1.2 Name, Rolle Wert

Der Status (ein-/ausgeklappt) des Inhaltverzeichnis der Komponenten in Form eines Dropdown-Schalters wird dem Screenreader nicht vermittelt.

11.5.2.9 Eltern-Kind-Beziehung

Bei allen Registerkarten wird auf dem Smartphone nicht deutlich für den Screenreader wiedergegeben, wie viele Registerkarten vorhanden sind.

Weitere Anmerkungen

  • Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Zeitraum der Behebung

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis voraussichtlich zweites Quartal 2026 geplant:

  • Behebung der genannten noch nicht barrierefreien Mängel

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16.02.2024 erstellt und zuletzt am 26.01.2026 überprüft.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter hallo@kern-ux.de an.

Schlichtungsverfahren für Hamburg

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.hamburg.de/schlichtungsstelle-behinderung.

So erreichen Sie die Schlichtungsstelle

E-Mail: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de
Post: Schlichtungsstelle HmbBGG
c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg

Beschwerdeverfahren für Schleswig Holstein

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft. Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Büroanschrift

Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift

Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1612
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

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